Das Krankenhauszukunftsgesetz: Digitalisierung mit sublimd in den Bereichen Notaufnahme und Patientenportal

Das Krankenhauszukunftsgesetz: Digitalisierung mit sublimd in den Bereichen Notaufnahme und Patientenportal

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz¹ (KHZG) setzt das Bundesministerium für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland ein klares Signal für eine starke digitale Zukunft. Krankenhäuser sollen modernisiert und innovative Digitalisierungsprojekte vorangetrieben werden, damit die Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens sowie die Patientenversorgung noch weiter verbessert wird. Den Krankenhäusern stehen dabei Fördermittel von über 4 Milliarden Euro zur Verfügung, welche beim Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) ab Inkrafttreten des Gesetzes (29.10.2020) bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden können.

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Das Investitionsprogramm des Bundes verschafft den Krankenhäusern einen Aufschub für digitale Projekte. Insgesamt steht ein Fördervolumen von 4.3 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei beim BAS ein entsprechender Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet wurde.

«Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind.»

— Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Förderungsfähige Vorhaben

Neben Investitionen in moderne Notfallkapazitäten werden auch Vorhaben in den Bereichen Patientenportale, digitale medizinische Dokumentation, klinische Entscheidungsunterstützungssysteme und weitere unterstützt und gefördert.

Die entsprechenden Gesetzesartikel finden sich unter § 19 Absatz 1 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)².

Beantragung von Fördermittel

Krankenhäuser bzw. Krankenhausträger können den Förderbedarf mittels folgendem standardisierten Formular³, unter Angabe des Vorhabens und der Fördersumme, gegenüber dem jeweiligen Bundesland tätigen (Bedarfsanmeldung). Die Prüfzeit dauert maximal drei Monate nach Eingang der Bedarfsanmeldung. Anträge können von den Bundesländern bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS eingereicht werden. Letztlich entscheidet das BAS über die Förderung und die entsprechende Bewilligung von Fördermitteln. Weitere Details finden sich hier.

Unsere Lösungen

sublimd hat sich in den letzten Jahren auf digitale Lösungen spezialisiert, welche das Gesundheitspersonal von administrativen Arbeiten entlastet. Basierend auf unserer vernetzten Software-Plattform für Digital Health bieten wir massgeschneiderte Lösungen nach individuellen Bedürfnissen für die Bereiche strukturierte Datenerfassung und -verarbeitung, automatisierte medizinische Dokumentation sowie klinische Prozessoptimierung an.

Insbesondere für Notaufnahmen dürfte das Krankenhauszukunftsgesetz interessant sein: unsere Emergency Room Suite erfüllt die notwendigen Kriterien für eine Förderung gemäss Fördertatbestand 1. Aber auch Krankenhäuser, welche Prozesse bei der Patientenaufnahme optimieren möchten, können mit unserer Clinic Suite von der Fördermassnahme profitieren (Fördertatbestand 2).

Durch die Bescheinigung gemäss § 21 Abs. 5 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen wir die Voraussetzungen, Projekte im Rahmen des KHZG umzusetzen.

Weitere Details zu den Möglichkeiten einer Förderung durch das KHZG finden Sie hier.

Referenzen

  1. Bundesministerium für Gesundheit. Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern.
    Abgerufen am 01.02.2021 unter bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV).
    Abgerufen am 01.02.2021 unter gesetze-im-internet.de/khsfv/BJNR235000015.html
  3. Bundesamt für Soziale Sicherung: Krankenhauszukunftsfonds.
    Abgerufen am 01.02.2021 unter bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1

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